Mit diesem Urteil stärken die Richter die Rechte von Personen und Marken im Internet im Sinne ihrer Online-Reputation und Persönlichkeitsrechte.
Dem aktuellen Urteil des Landgerichtes Karlsruhe nach, müssen Webhosting-Provider den Zugang zu einer Webseite sperren, wenn sie den Hinweise zu einer “klaren Rechtsverletzung” erhalten.
Mit diesem Urteil dürften wohl künftig speziell Betreiber von großen Foren ihre Probleme kriegen, schließlich handelt es sich bei Beleidigung und Diffamierung um klare Rechtsverstöße.
Auch hinsichtlich unlauteren Wettbewerb und Namenrechtsverletzungen im Marketingbereich, dürfte dieses Urteil noch für einiges Konfliktpotential sorgen.
Positiv ist dieses Urteil für Belange im Bereich des
Online-Reputationsmanagement. Hier wird es künftig leichter sein beleidigende und geschäftsschädigende Aussagen entfernen oder die entsprechende Webseite sogar sperren zu lassen.