Don´t be evil
(dt. Sei nicht Böse)
nur träge!
Während die größte Suchmaschine der Welt in den USA nach den starken Protesten über die Lizenzvereinbarung ihres neuen Browsers Chrome, den umstrittenen Abschnitt 11 (Inhaltslizenzierung) änderte, muss man als deutscher Nutzer von Google immer noch der eigentlich widerrechtlichen Vereinbarung, vor herunterladen des Browsers Chrome, zustimmen.
Hier in unserer kleinen Bananenrepublik heißt es noch:
11. Inhaltslizenzierung von Ihnen
„… . Durch das Übermitteln, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz zum Vervielfältigen, Anpassen, Modifizieren, Übersetzen, Veröffentlichen, zum öffentlichen Darstellen und Anzeigen sowie zum Vertreiben sämtlicher mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte.“
Um es einmal ganz klar auszudrücken:
Sie geben Goggle (
nebenbei während Sie mit Chrome durchs Netz surfen) die
weltweit gültige Lizenz, ihre private Sex-Kontaktanzeige auf IchbetrügmeineFrau.de, mannigfaltig zu
Vervielfältigen, dem orientalischen Markt
Anzupassen, Zielgruppenorientiert zu
Modifizieren, auf Suomi zu
Übersetzen, auf Google News zu
Veröffentlichen und last but not least zum
öffentlichen Darstellen und Anzeigen (auf dem örtlichen Marktplatz Ihrer Stadt). Das Ganze natürlich
unbefristet und
unwiderruflich. Aber keine Sorge die Lizenz ist nicht exklusiv!
Natürlich ist das den meisten Menschen (
ich glaube unter 2 Prozent) beim aufmerksamen Durchlesen der Lizenzvereinbarung auch aufgefallen, nur der Reiz des Neuen war wohl doch zu groß.
Im eigenen Heimatland hat Google den umstrittenen Teil der Lizenzvereinbarung bereits geändert. Nun heißt es nur noch simpel: Sie behalten die Urheberrechte und alle anderen Rechte, die Sie bereits besitzen an den Inhalten die Sie Übermitteln, Einstellen oder Anzeigen mit oder durch den Service.

Statt vier Unterpunkte die sich anhören als ob man einen Vertrag mit der Cosa Nostra abschließt. Gibt es unter Punkt 11 nur diesen einen einfachen Satz.
Vielleicht tröstet es aber den verschreckten Chrome Nutzer, der sich im Anonym-Modus sicher wähnte (
aber eben nicht vor Google), das Google die Änderungen in den USA rückwirkend in Kraft gesetzt hat. Das heißt auch für all die Nutzer die der vorausgehenden Lizenzvereinbarung bereits zugestimmt hatten (
und ihre Seele dem Teufel verkauft hatten)!
Mal sehen wie lange Google für diesen Schritt in Deutschland braucht?
Anmerkung: Mittlerweile gibt es eine geänderte Fassung der Lizenzvereinbarung!